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Residencia (Aufenthaltstitel) auf Teneriffa

Wenn Sie sich länger als 3 Monate ununterbrochen bzw. mehr als 183 Tage im ganzen Jahr in Spanien (Teneriffa) aufhalten, sind Sie dazu verpflichtet, sich ins sogenannte Ausländerregister (Registro de ciudadano de la Unión) für EU-Bürger einzutragen.

Somit erhalten Sie dann das „Certificado de Registro de ciudadano de la Unión“, die Residencia (EU-Aufenthaltsbescheinigung), auch genannt „NIE verde“.

Wo stellt man den Antrag?

Bei der Ausländerbehörde / Policía Nacional.

Was brauchen Sie?

  • Nachweis über Einkommen
  • Nachweis über Krankenversicherung in Spanien
  • Pass bzw. Personalausweis und NIE
  • Wohnsitznachweis (Empadronamiento)

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